Festsitzende Zahnspangen von Ihrem Kieferorthopäden in Köln Porz

 

Festsitzende Zahnspangen bestehen aus Brackets (kleine Kunststoff-, Metall- oder Keramikschlösschen), Bändern, Drahtbögen, Hilfsteilen und zusätzlichen Verankerungs- und Behandlungselementen. Die Bänder werden mit Zement auf den Zähnen fixiert, während die Brackets auf die Zähne geklebt werden. Anschließend werden in die Brackets und Bänder Regulierungsbögen aus Stahl oder anderen Legierungen eingebracht, mittels derer die Zähne in die korrekte Position bewegt werden.

In den letzten Jahren haben sich die kieferorthopädische Materialien und Apparaturen deutlich weiterentwickelt. Die Brackets sind immer kleiner geworden und fallen durch die zum Teil verwendeten zahnfarbenen Materialien (Kunststoff, Keramik) weniger auf. Für die Regulierungsbögen werden heutzutage neben Stahldraht auch flexible Drähte aus Nickel-, Titan-, Kupfer-, Cobalt oder Molybdän-Legierungen eingesetzt. Hierdurch erfolgt die Zahnstellungskorrektur mit schonenden, sehr schwachen Kräften. Ob festsitzende Zahnspangen notwendig sind, entscheidet der Kieferorthopäde nach einer eingehenden Untersuchung.

Eingewöhnungsschwierigkeiten bei festsitzenden Zahnspangen

Festsitzende Zahnspangen sorgen nur in den ersten Tagen für Schwierigkeiten, die anfängliche Belastung lässt aber schnell nach und die Spange wird gar nicht mehr bemerkt. Vorspringende Metallteile und scharfe Kanten, die zu Druckstellen führen können, können mit einem speziellen Stangenwachs abgedeckt werden, bis sich die Schleimhaut an die Brackets und Metallbänder gewöhnt hat. Während der Behandlung verschiebt sich der Kontakt zu den Gegenzähnen und das Gefühl beim Zubeißen verändert sich. Das ist vollkommen normal und gehört zur Korrektur der Zähne dazu.

Unsichtbare Zahnspangen werden immer beliebter

Normalerweise werden festsitzende Zahnspangen außen auf die Zähne angebracht, sodass sie sichtbar sind. Auf Wunsch können die Bögen und Brackets aber auch an die Innenseite der Zähne befestigt werden, wodurch sie nahezu unsichtbar sind. Da hierfür der zeitliche und apparative Aufwand deutlich höher ist, ist die unsichtbare Variante auch teurer.

Zahlen Krankenkassen festsitzende Zahnspangen?

Die Kosten für festsitzende Zahnspangen bei Patienten zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr werden von der Kasse übernommen. Werden allerdings spezielle Behandlungen erwünscht, wie beispielsweise selbstligierende oder zahnfarbene Brackets, hochelastische Drähte und Speziallegierungen müssen diese selbst finanziert werden. Die Krankenkassen zahlen nur bei ausgeprägten Kieferanomalien und Zahnfehlstellungen, bei Zahnfehlstellungskorrekturen aus ästhetischen Gründen müssen die Kosten vom Patienten übernommen werden. Nach Beendigung des 18. Lebensjahres übernimmt die gesetzliche Kasse die Kosten nur in seltenen Fällen.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.